Freiwilligendienst
Starthilfe - Pflege

Ist das erlaubt?

Erlaubt/ Nicht erlaubt?

Freiwillige dürfen nur Hilfstätigkeiten übernehmen. Dabei gibt es Aufgaben, die Freiwillige selbständig ausführen können und Bereiche in denen sie Fachkräfte unterstützen. Die medizinische Behandlungspflege der Klient_innen darf nur von Pflegefachkräften erbracht werden. Wichtige Grundvoraussetzung ist, dass Freiwilligen arbeitsbegleitend pflegerisches Basiswissen und notwendige Fertigkeiten vermittelt werden. Aufgaben sollten zunächst gezeit und dann unter Anleitung durchgeführt werden. Erst wenn sich Fachkraft und Freiwilliger sicher fühlen kann die Aufgabe selbständig durchgeführt werden. Ab einem gewissen Pflegegrad der Klient_innen dürfe diese nicht mehr von einem Freiwilligen alleine versorgt werden!

Unterstützung bei Bewegung und Mobilität

Damit Freiwillige ihren Aufgaben gut nachkommen können sollten sie die Funktionen von Pflegebetten kennenlernen.

Erlaubt
Unter Aufsicht
Unter Aufsicht Persönliche Eignung
Nicht erlaubt

Unterstützung bei den Mahlzeiten

Erklären Sie dem Freiwilligen den Ablauf bei den Mahlzeiten in Ihrem Arbeitsbereich und worauf es beim Umgang in der Küche und mit Mahlzeiten ankommt (Hygienebelehrung!).

Erlaubt
Unter Aufsicht
Nicht erlaubt

Betreuung von Klient_innen

Erlaubt

Unterstützung bei der Körperhygiene

Erlaubt
Unter Aufsicht
Unter Aufsicht Persönliche Eignung
Nicht erlaubt

Med. Tätigkeiten und spezielle Pflege

Die Freiwilligen nehmen an pflegerischen Übergaben, Stationsgesprächen und Supervision teil.

Erlaubt
Unter Aufsicht

Unterstützung des Fachpersonals...

Unter Aufsicht Persönliche Eignung
Unter Aufsicht Persönliche Eignung Besondere Reflexion
Nicht erlaubt
  • Erzbistum Hamburg
  • Freiwilligendienste
  • Lange Reihe 2
  • 20099 Hamburg
  • https://freiwilligendienste-erzbistum-hamburg.de
  • Verwendung gem. CC BY 4.0 Erzbistum Hamburg

Version: 0.2 (23.8.2022)