Erlaubt/ Nicht erlaubt?
Freiwillige dürfen nur Hilfstätigkeiten übernehmen. Dabei gibt es Aufgaben, die Freiwillige selbständig ausführen können und Bereiche in denen sie Fachkräfte unterstützen. Die medizinische Behandlungspflege der Klient_innen darf nur von Pflegefachkräften erbracht werden. Wichtige Grundvoraussetzung ist, dass Freiwilligen arbeitsbegleitend pflegerisches Basiswissen und notwendige Fertigkeiten vermittelt werden. Aufgaben sollten zunächst gezeit und dann unter Anleitung durchgeführt werden. Erst wenn sich Fachkraft und Freiwilliger sicher fühlen kann die Aufgabe selbständig durchgeführt werden. Ab einem gewissen Pflegegrad der Klient_innen dürfe diese nicht mehr von einem Freiwilligen alleine versorgt werden!
Unterstützung bei Bewegung und Mobilität
Damit Freiwillige ihren Aufgaben gut nachkommen können sollten sie die Funktionen von Pflegebetten kennenlernen.
Erlaubt
- Begleitung bei Spaziergängen, zu Untersuchungen und Fachärzten, Einkäufen ...
- Unterstützung bei der Mobilisierung
- einfache Lagerung selbständig ausführen
Nicht erlaubt
- Unterstützung beim Schneiden der Finger und Zehennägel bei Diabetiker_innen
Med. Tätigkeiten und spezielle Pflege
Die Freiwilligen nehmen an pflegerischen Übergaben, Stationsgesprächen und Supervision teil.
Erlaubt
- Unterstützung bei Blutdruckmessungen, wenn es sich um Routinekontrollen handelt
- Unterstützung von Blutzuckermessungen (nach Einweisung)
Unter Aufsicht
Unterstützung des Fachpersonals...
- bei der Vorbereitung von Klient_innen für Operationen und Untersuchungen
- beim gemeinsamen Holen und Bringen von Klient_innen zum OP/aus dem Aufwachraum
- bei einfachem Verbandwechsel
- Vitalzeichenkontrolle (nur Routinekontrolle. Sofortige Weiterleitung der Werte)
- Blutabnahmen
- alle Injektionen
- bereitstellen und Umstecken von Infusionen
- katheterisieren und wechseln von Katheterbeuteln (= arbeiten „am geschlossenen System“)
- Reinigungs- und Kontrasteinläufe
- Rasieren zur OP-Vorbereitung
- Absaugen
- Entgegennahme von ärztlichen Anordnungen
- Beratungsgespräche mit Angehörigen und Auskunftserteilung
- Übertragung der alleinigen Verantwortung für eine Gruppe/Station/Abteilung/Wohnbereich
- Nachtdienste
- Erzbistum Hamburg
- Freiwilligendienste
- Lange Reihe 2
- 20099 Hamburg
- https://freiwilligendienste-erzbistum-hamburg.de
- Verwendung gem. CC BY 4.0 Erzbistum Hamburg
Version: 0.2 (23.8.2022)